Der Nachweis der Sachkunde ist für Halter Verpflichtend geworden

Sachkundenachweis für Niedersachsen

Zur Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz



Was du wissen solltest 

 

 

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen.

 

Hundehalter/innen die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müsse den Nachweis der Sachkunde über

eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

 

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung zu erbringen. Die Praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres.

 

 

                                     Was dich erwartet.

 

 

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann,

 

gefährliche Situationen erkennen und präventiv vorgeht.

 

Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

 


 

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